Max-Weber-Schule Gießen

Rechtsanwalts- und NotarfachAngestellte

Die schulische Ausbildung im ersten Jahr findet an unserem Standort für die folgenden fünf Rechtsberufe statt: Rechtsanwaltsfachangestellte*r, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte*r, Patent- und Rechtsanwaltsfachangestellte*r, Notarfachangestellte*r sowie Patentanwaltsfachangestellte*r. Die Ausbildungsdauer für alle Berufe beträgt drei Jahre.

Ab dem zweiten Ausbildungsjahr werden zum einen die Notarfachangestellten an der Hans-Böckler-Schule in Frankfurt beschult. Weiterführende Informationen befinden sich auf der Homepage der Notarkammer Frankfurt am Main als „Zuständige Stelle“ für diesen Ausbildungsberuf. Zum anderen erfolgt der weiterführende Unterricht der Patentanwaltsfachangestellten in München in Form von einwöchigem Blockunterricht. Darüber hinaus wird in Berlin von der Patentanwaltskammer ergänzender Fachkundeunterricht angeboten.

Die Patent- und Rechtsanwaltsfachangestellten werden zusammen mit den Rechtsanwaltsfachangestellten sowie Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten weiterhin im zweiten und dritten Ausbildungsjahr an der Max-Weber-Schule Gießen unterrichtet. Jedoch liegt der Schwerpunkt der schulischen Ausbildung auf den Lerninhalten der Rechtsanwaltsfachangestellten, sodass die restliche Theorie verstärkt in den Kanzleien und im Selbststudium erarbeitet werden muss.

Die für die Ausbildung „Zuständige Stelle“ für die Rechtsanwaltsfachangestellten sowie Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten ist die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main. Bei Fragen zum Ausbildungsverlauf und/oder Problemen stehen Mitarbeiter*innen der Ausbildungsabteilung der Rechtsanwaltskammer als Ansprechpartner zur Verfügung. Daneben hat diese Kammer spezielle Ausbildungsberater*innen für jeden Berufsschulbezirk bestellt, die der Verschwiegenheit unterliegen. Auf der entsprechenden Website der Bundesrechtsanwaltskammer Berlin befinden sich ferner weiterführende Informationen. Für die praktische Ausbildung in den Kanzleien und Notariaten gilt ein bundesweit gültiger Rahmenlehrplan.

Der Ablauf der Ausbildung an unserer Schule für die Rechtsanwaltsfachangestellten (und somit für die Patent- und Rechtsanwaltsfachangestellten) sowie Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten orientiert sich an dem bundesweiten schulischen Lehrplan.

Schulische Ausbildung:

Der Unterricht an der Max-Weber-Schule Gießen erfolgt in Teilzeitform mit zwei Berufsschultagen pro Woche. Die Unterrichtszeiten sind in der Regel von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr bzw. bis 15:00 Uhr (bei 6 bzw. 8 Unterrichtsstunden). Zusätzlich zu den Lernfeldern des Lehrplans sowie den üblichen Allgemeinbildenden Fächern (Deutsch/Englisch, Religion/Ethik, Politik und Sport) besteht der Unterricht zusätzlich aus sogenannten Wahlpflichtfächern (= WP), die berufliche Lerninhalte ergänzen. Die zeitliche und inhaltliche Gliederung der schulischen Ausbildung kann den nachfolgenden Übersichten entnommen werden, wobei es bei Deutsch, Religion/Ethik und Sport aus organisatorischen Gründen zu Abweichungen kommen kann.

Prüfungen

Die Zwischenprüfung findet zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres in den Prüfungsbereichen Rechtsanwendung sowie Kommunikation und Büroorganisation statt. Hierbei sind schriftlich fallbezogene Aufgaben in einer Prüfungszeit von jeweils 60 Minuten zu bearbeiten.

 

Die Abschlussprüfung gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Der schriftliche Prüfungsteil besteht aus vier Prüfungsbereichen, welche an zwei Tagen stattfinden:

  1. Prüfungstag:
  • Rechtsanwendung (am PC) mit 150 Minuten (= 30 %)

 

  1. Prüfungstag:
  • Vergütung und Kosten mit 90 Minuten (= 30 %)
  • Geschäfts- und Leistungsprozesse mit 60 Minuten (= 15 %)
  • Wirtschafts- und Sozialkunde mit 60 Minuten (= 10 %)

 

Der Prüfungsbereich Mandanten- und Beteiligtenbetreuung (= 15 %) wird im Rahmen eines fallbezogenen Fachgesprächs mündlich geprüft. Die Prüfungszeit beträgt hierfür 15 Minuten. Ferner ist laut Prüfungsordnung eine 15-minütige Vorbereitungszeit vorgesehen.

Mögliche Einsatzgebiete nach der Ausbildung sind Rechtsanwaltskanzleien, Gerichte, Notariate, aber auch Rechtsabteilungen bei Unternehmen. Externe Fortbildungsmöglichkeiten nach dem Berufsabschluss bestehen beispielsweise zum*r Gerichtsvollzieher*in, Rechtspfleger*in oder Rechtsfachwirt*in

Weitere Abschlüsse:

  • Erwerb eines der Fachhochschulreife gleichwertigen Abschlusses in der Berufsschule
  • Erwerb eines dem mittleren Abschluss gleichwertigen Abschlusses in der Berufschule
  • Erwerb eines dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschlusses in der Berufschule

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Frau Antje Franzen

Leiterin Abteilung I

a.franzen@mws.schule

0641 306-3161

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