Justizfachangestellte erledigen organisatorische und verwaltende Büroarbeiten bei Gerichten und Staatsanwaltschaften. Sie verwalten Akten, berechnen Fristen, erledigen den Schriftverkehr, beglaubigen Schriftstücke, erstellen Verhandlungsprotokolle und sorgen somit für den reibungslosen Ablauf eines Gerichtsverfahrens. In Serviceeinheiten beraten sie zudem Bürger/innen, wenn diese zum Beispiel ein Haus gekauft oder eine Firma gegründet haben und nehmen entsprechende Eintragungen vor bzw. Anträge an.
Justizfachangestellte/r ist ein anerkannter Ausbildungsberuf im öffentlichen Dienst. Die Ausbildung findet im dualen System am Ausbildungsgericht und in der Berufsschule statt. Im Gericht werden während der Ausbildung in Begleitung durch die Ausbilderinnen und Ausbilder verschiedene Abteilungen des Amtsgerichts und die Staatsanwaltschaft durchlaufen. Zusätzlich findet auch am Amtsgericht Fachunterricht statt. Nach dem ersten Ausbildungsjahr ist eine Zwischenprüfung zu absolvieren. Die Ausbildung endet mit einer schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfung nach 3 Jahren. Bei guten Leistungen ist bereits nach 2,5 Jahren eine vorgezogene Abschlussprüfung möglich.
Justizfachangestellte finden nach der Ausbildung Beschäftigung bei Verwaltungs-, Zivil- oder Strafgerichten, bei Staatsanwaltschaften oder in Notariaten und Rechtsanwaltskanzleien. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung stehen einem Weiterbildungsmöglichkeiten zum/zur Justizfachwirt/in, zum/zur Gerichtsvollzieher/in und zum/zur Diplomrechtspfleger/in offen.
Nähere Informationen zum Ausbildungsberuf finden sich auf den Seiten des hessischen Justizministeriums: https://justizministerium.hessen.de/karriere/berufe-der-rechtspflege/justizfachangestellte-justizfachangestellter/ausbildung-zur-zum